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12. Juni 2017
Künstlersozialabgabe wird 2018 merklich sinken

Künstlersozialabgabe wird 2018 merklich sinken

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im Jahr 2018 deutlich von 4,8 auf 4,2% sinken. Einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Ressortabstimmung gegeben.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30%), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Abgabesatz sinkt im zweiten Jahr in Folge

Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und soll im kommenden Jahr von derzeit 4,8% auf 4,2% sinken. Damit geht der Abgabesatz 2018 im zweiten Jahr in Folge zurück. Im Jahr 2016 lag er noch um einen ganzen Prozentpunkt höher bei 5,2%.

Gesetz zur Stabilisierung zeigt Wirkung

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dies im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse. Diese geht zurück auf das 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles „Das ist ein höchst erfreulicher Erfolg für die vielen selbständigen Künstler und Kulturschaffenden in Deutschland. Die Künstlersozialversicherung ist das Fundament ihrer sozialen Absicherung. Es ist wichtig, dass diese Absicherung solide und gerecht finanziert ist. Das haben wir erreicht dadurch, dass die Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen und die Abgabepflichtigen spürbar entlastet werden, weil die Lasten insgesamt gerechter verteilt sind.“ (tos)